Anwalt für Familienrecht in Hamburg
Scheidung? Trennung? Unterhalt? Was erwartet Sie?
Das Familienrecht ist von allen Rechtsgebieten das emotional schwierigste, weshalb die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht eine sehr wertvolle Option darstellen kann. Eine Trennung oder sogar eine Ehescheidung und der Streit ums Sorgerecht oder Unterhaltsrecht ist für die betroffenen Familienmitglieder ein tiefgehender Einschnitt in ihr bisheriges Leben und oft in die finanziellen Angelegenheiten. Deswegen ist es mir als Rechtsanwältin für Familienrecht wichtig, nicht nur ein kompetenter Partner zu sein, sondern ein Begleiter in dieser emotionalen Ausnahmesituation. Um Schaden rechtzeitig bereits im Vorfeld zu begrenzen, ist anwaltliche Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht einer Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg schon in einer frühen Phase wichtig. Denn oft entsteht durch mangelnde Kenntnis über juristische Gegebenheiten und Zusammenhänge Streit über vermeintliche Fakten, die so nicht existieren.
Konflikte in der Partnerschaft, in Ehen oder der Familie sind erschöpfend – finanziell und psychisch. Vertrauen Sie sich einem hochspezialisierten Partner an, der als Rechtsanwalt nicht nur das Familienrecht in allen Feinheiten durchschaut, sondern auch genügend taktische Erfahrung hat. Stellen Sie Ihre Weichen von Anfang an perfekt. Seien Sie anspruchsvoll, auch bei der Wahl Ihres Anwalts für Familienrechts – es geht um Wesentliches. Als Kanzlei für Familienrecht in Hamburg unterstütze ich Sie bei allen Schritten: von der ersten telefonischen Erstberatung bis zur Gerichtsverhandlung als Ihr Scheidungsanwalt für Ihre Ehescheidung.
Es sind Kinder involviert?
Nie ohne einen Anwalt für Scheidungsrecht
Besonders, wenn Minderjährige betroffen sind, ist eine Ehescheidung tragisch - umso wichtiger wird die Begleitung durch einen Scheidungsanwalt. Als Rechtsanwalt für Familienrecht einer Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg lege ich Wert darauf, dass die Interessen Ihrer Kinder in dem Konflikt der Eltern bei einer Ehescheidung beachtet werden.
Scheidungen können sehr emotionale Auseinandersetzungen zwischen Menschen sein, die sich einmal nahestanden. Deshalb ist im Familienrecht nicht nur das Fachwissen eines Rechtsanwalts gefragt, sondern eine umfassende Beratung auf Basis sozialer Kompetenz und Gespür für die seelische Situation der Mandanten. Als Scheidungsanwalt einer Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg verfüge ich über jahrelange Erfahrung im Umgang mit solchen belastenden Angelegenheiten.
Auch wenn eine einvernehmliche Scheidung vorliegt oder es vordergründig nichts zu erstreiten gibt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht einer Rechtanwaltskanzlei in Hamburg zu einer Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung in jedem Falle sinnvoll. In dieser Situation übernehme ich gleichzeitig die Rolle des Scheidungsanwalts.
Wichtig ist, dass eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht immer nur einen Partner beraten kann, niemals beide Seiten gleichzeitig! Auch dann nicht, wenn beide mit den Forderungen von Anfang an einverstanden sind. Bedenken Sie, dass Sie beim Familiengericht ohne Rechtsanwalt keine Anträge stellen können – und in diesem Fall auch keinen Scheidungsantrag durch einen Scheidungsanwalt. Ohne anwaltliche Vertretung können Sie einer Scheidung in Hamburg nur zustimmen oder sie ablehnen.
Ihr Anwalt für Familienrecht in Hamburg
Ich weiß: Bei einer Hochzeit möchte man nicht an eine mögliche Ehescheidung denken. Ich helfe Ihnen als Rechtsanwalt für Familienrecht in Hamburg bei der Gestaltung vorsorgender Regelungen durch einen Ehevertrag. Meine Kanzlei für Familienrecht berät Sie anwaltlich auch zu allen anderen juristischen Belangen rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft.
Sie haben Fragen an einen Anwalt zu Vormundschaft, Pflegschaft und rechtlicher Betreuung im Bereich des Familienrechts? Fragen Sie mich als Anwalt für Familienrecht! Auch wenn Sie Unterstützung bei Angelegenheiten vor Ämtern und Behörden benötigen, vertrete ich Ihre Interessen bei den Themenfeldern Adoption, Sorgerecht und Personenstand umsichtig und kompetent. Denn durch meine jahrelange Erfahrung als Scheidungsanwalt einer Anwaltskanzlei in Hamburg weiß ich, wie sensibel familienrechtliche Belange sein können.
Als Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Hamburg werde ich Sie tatkräftig unterstützen und Ihre Belange durchsetzen.
Themen im Familienrecht
Ehegattenunterhalt
Beim Ehegattenunterhalt sind der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt zu unterscheiden. Beide Unterhaltsarten sind an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden: Der Trennungsunterhalt ist bis zur rechtskräftigen Scheidung befristet. Der nacheheliche Unterhalt beginnt – wie der Name schon vermuten lässt – nach der Scheidung. Aber wann genau ist das? Ein Anwalt mit dem Schwerpunkt Familienrecht in Hamburg beantwortet Ihnen Fragen zum Eherecht gern.
Die Ansprüche auf den nachehelichen Unterhalt beginnen mit der Rechtskraft der Scheidung. Er besteht besonders dann, wenn es um die Betreuung gemeinsamer, minderjähriger Kinder, chronischer Krankheit und der damit einhergehenden Erwerbsunfähigkeit oder die Aus- und Weiterbildung eines geschiedenen Ehegatten geht. Auch wenn ein Ehegatte während der Ehezeit erwerbslos war, wird er in der Regel Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben. Als Rechtsanwältin für Scheidungsrecht in Hamburg überprüfe ich Ihre Ansprüche aufs Genaueste!
Ehevertrag
Bei einer Eheschließung möchten Sie selbstverständlich, dass die Beziehung hält. Leider gibt es dafür keinerlei Garantie und auch die Statistiken zeigen, dass knapp 40 % der Ehen in Deutschland geschieden werden. Deshalb sollten Sie im Vorfeld vorsorgen, damit Sie im Falle einer Scheidung neben der emotionalen Belastung nicht um Ihre Rechte kämpfen müssen. Ein Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Familienrecht in Hamburg kann Sie in Fragen rund ums Eherecht umfassend beraten.
Der Ehevertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag, der nicht nur vor der Eheschließung, sondern auch nach der Hochzeit geschlossen werden kann. Der Ehevertrag kann eine Scheidung vereinfachen, sollte sie später gewünscht werden. Ist dieser Vertrag umfänglich formuliert und besteht zusätzlich Einigkeit über die Vereinbarungen, dann muss sich das Ehepaar, bzw. deren Anwälte, nicht mehr über die einzelnen Punkte einigen. Das Interesse eines Ehevertrages liegt insbesondere auf dem finanziellen Ausgleich und gibt den Ehegatten die Möglichkeit, Klarheit über Fragen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung, Rentenausgleich zu schaffen, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht in Hamburg berate ich Sie gerne.
Erziehungsrecht
Das Erziehungsrecht schließt die Erziehung und die alltägliche Pflege und Versorgung von Minderjährigen ein. Dabei ist das Erziehungsrecht und auch die Erziehungspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern in Deutschland im Grundgesetz in Art. 6 Absatz 2 festgeschrieben. Was aber, wenn die Eltern versagen?
Auch das Versagen des Erziehungsberechtigten ist im Grundgesetz zum Schutz des Kindes geregelt. Im Sozialgesetzbuch gibt es für hilfebedürftige Eltern spezielle Hilfeprogramme, bei denen Eltern und ihren Kindern qualifizierte Jugendamtsmitarbeiter und Pädagogen zur Seite stehen, damit es nicht zum Entzug der Kinder kommen muss. Sie haben Fragen dazu? Dann sprechen Sie unseren Rechtsanwalt für Familienrecht in Hamburg direkt an.
Güterrecht
Sie haben keinen Ehevertrag? Dann greift der gesetzliche Güterstand. Wissen Sie, was Ihnen in diesem Fall zusteht?
Unter dem Güterrecht versteht man die Organisation der vermögensrechtlichen Verhältnisse per Gesetz unter Eheleuten, die keine anderweitigen ehevertraglichen Vereinbarungen geschlossen haben. Der gesetzliche Güterstand ist die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Lassen Sie sich scheiden, findet in der Zugewinngemeinschaft der Ausgleich des während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögens statt. Ich als Rechtsanwalt für Familienrecht in Hamburg unterstütze Sie, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Kontaktieren Sie meine Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg und holen Sie sich eine telefonische Ersteinschätzung von Ihrem Anwalt für Familienrecht.
Internationales Familienrecht
Für viele Menschen gehört es zum Alltag, familiäre Beziehungen außerhalb ihres Geburtslandes zu haben. Sei es durch einen Umzug eines Familienmitglieds, die Heirat mit einem Bürger eines anderen Landes, wenn es zu Schnittstellen mit dem Erbrecht kommt oder der wechselnde Aufenthaltsort gemeinsamer Kinder bei getrenntlebenden Ehepartnern. Naturgemäß stellt sich deshalb häufig die Frage, welche Rechtsnormen bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen zum Tragen kommen. Wann spielt das deutsche Recht eine Rolle, wann EU-Verordnungen, wann das Recht eines anderen Staates? Zur Beantwortung dieser Fragen bedarf es der professionellen Hilfe einer Anwältin für internationales Familienrecht.
Ich bin darauf spezialisiert, mich tiefgreifend mit den unterschiedlichen Vorgaben des internationalen Familienrechts auseinanderzusetzen, um Ihnen die bestmögliche Beratungsleistung anbieten zu können. Das bedeutet, dass für mich die Überprüfung sogenannter Kollisionsnormen (welches Recht ist zuständig und anwendbar) ebenso zur alltäglichen Arbeit gehört, wie Fragen rund um die Anerkennung von Gerichtsurteilen sowohl im In- als auch Ausland.
Selbstverständlich berate ich Sie bei der Gestaltung, Änderung oder Kündigung von Eheverträgen, wenn Sie und Ihr Ehegatte über verschiedene Staatsbürgerschaften verfügen oder Sie regelmäßig Ihren Aufenthaltsort wechseln. Besonderes Augenmerk lege ich auch auf internationale Unterhaltsansprüche und Fragen rund um das Kindeswohl. Das bedeutet, dass ich als Anwalt für internationales Familienrecht in Hamburg mich stets dafür einsetze, auch über nationale Grenzen hinweg, die besten Bedingungen für Sie und Ihre Kinder zu erkämpfen.
Das internationale Familienrecht ist ein sehr weitreichendes und komplexes Rechtsgebiet. Doch mit der Unterstützung durch einen familienrechtlichen Experten stehen Sie diesem Dschungel aus Rechtsnormen nicht allein gegenüber. Vereinbaren Sie zeitnah mit mir als Rechtsanwältin für internationales Familienrecht ein Beratungsgespräch und ich kläre Sie ausführlich über all Ihre verfügbaren familienrechtlichen Optionen auf.
Kindergeld
Das Kindergeld ist eine staatliche Hilfe für Familien für die Kindererziehung.
Es kann tatsächlich bis zum 18. Lebensjahr beansprucht werden. Aber was passiert danach?
Der Anspruch auf Kindergeld besteht bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind sich weiterhin in Schul- oder Berufsausbildung befindet, ein freiwilliges soziales Jahr leistet oder aus anderen gesundheitlichen Gründen nicht für sich selbst aufkommen kann. Wenn Sie Fragen zum Thema Kindergeld haben, dann rufen Sie meine Anwaltskanzlei in Hamburg an – als Anwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Kinderschutz- und Ehegattenschutzklausel
Alle Scheidungsvoraussetzungen liegen vor, aber die Ehe darf nicht geschieden werden? Was nun?
Es gibt bestimmte Fälle, in denen ausnahmsweise nicht geschieden werden darf. Dies ist der Fall beim Eingreifen der sogenannten „Kinderschutzklausel“ und der „Ehegattenschutzklausel“. Das bedeutet: Ist durch die Scheidung das Kindeswohl gefährdet, dann darf die Ehe nicht geschieden werden. Das ist auch dann der Fall, wenn aufgrund außergewöhnlicher Umstände die Scheidung für den anderen Ehegatten eine extrem schwere Härte darstellen würde. Dieser Fall ist bei Ihnen eingetreten? Dann rufen Sie am besten gleich Ihren Rechtsanwalt für Familienrecht in Hamburg an.
Kindesunterhalt
Wissen Sie, wie viel Unterhalt sie zahlen müssen? Oder wie viel Ihrem Kind monatlich zusteht?
Die Düsseldorfer Tabelle dient als Maßstab zur Berechnung des Kindesunterhalts, wobei sie keine Gesetzkraft hat, sondern lediglich eine Richtlinie darstellt. Anhand des Einkommens des Unterhaltsverpflichteten und des Alters des Kindes kann so der monatliche Unterhaltsbeitrag ausgerechnet werden. Sprechen Sie mich als Ihre kompetente Rechtsanwältin für Familienrecht in Hamburg gerne dazu an!
Nachehelicher Unterhalt
Beim Ehegattenunterhalt sind der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt zu unterscheiden. Beide Unterhaltsarten sind an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden: Der Trennungsunterhalt ist bis zur rechtskräftigen Scheidung befristet. Der nacheheliche Unterhalt beginnt – wie der Name schon vermuten lässt – nach der Scheidung. Aber wann genau ist das?
Die Ansprüche auf den nachehelichen Unterhalt beginnen mit der Rechtskraft der Scheidung. Er besteht besonders dann, wenn es um die Betreuung gemeinsamer, minderjähriger Kinder, chronischer Krankheit und der damit einhergehenden Erwerbsunfähigkeit oder die Aus- und Weiterbildung eines geschiedenen Ehegatten geht. Auch wenn ein Ehegatte während der Ehezeit erwerbslos war, wird er in der Regel Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben. Als langjähriger Rechtsanwalt für Familienrecht in Hamburg überprüfe ich Ihre Ansprüche aufs Genauste!
Patientenverfügung
Jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen, die er jederzeit formlos widerrufen kann. Aber was ist sie genau?
Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Willensbekundung, mit der man vorsorglich festlegen kann, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls man nicht mehr selbst in der Lage dazu ist. So wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr artikuliert werden kann. Setzen Sie schon bald mit einem Anwalt für Familienrecht in Hamburg eine vollumfängliche Patientenverfügung auf.
Scheidung
Eine Scheidung bedeutet leider meistens: sehr emotionale Auseinandersetzungen zwischen Menschen, die sich einmal nahe standen. Aber sie sollte oder muss kein Anlass dafür sein, dass die Partner mit einem Rosenkrieg auseinander gehen. Eine Scheidung beim Familiengericht einzureichen, also zu beantragen, dass die Ehe geschieden und aufgelöst wird, ist nach dem Gesetz nur durch einen Anwalt möglich. Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Wissen Sie, was Sie im ersten Schritt noch beachten müssen, um eine Scheidung einreichen zu können?
In Deutschland müssen die Eheleute mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben, um sich scheiden lassen zu können. Ganz einfach ist es, wenn dies seit einem Jahr in verschiedenen Wohnungen oder Häusern durchgeführt wird und beide ein voneinander unabhängiges Leben führen. Aber nicht immer ist dies problemfrei möglich. In der Praxis leben die Ehepartner noch oft in einer gemeinsamen Wohnung. Machen Sie sich keine Sorgen!
Der Gesetzgeber gibt nicht vor, dass beide Ex-Partner unterschiedliche Wohnstätten haben müssen. Das Getrenntleben wird auch dann akzeptiert, wenn man noch zusammenlebt, aber unabhängig voneinander haushaltet und wirtschaftet. Man kocht separat und teilt sich auch nicht mehr das Schlafzimmer – man spricht hier von „getrennt von Tisch und Bett“. Wichtig ist, dass mindestens ein Ehepartner nicht mehr willens ist, die eheliche Lebensgemeinschaft wieder herzustellen. Das Trennungsjahr beginnt übrigens dann, wenn einer der Partner seinen Trennungswunsch darlegt und die Trennung im Alltag umgesetzt wird.
Sie möchten Geld und Zeit sparen? Dann ist eine einvernehmliche Scheidung vielleicht eine Lösung für Sie. Ich als Anwalt für Scheidungsrecht berate Sie gerne, wann und unter welchen Umständen eine einvernehmliche Scheidung und auch ein gemeinsamer Anwalt für beide Parteien möglich ist.
Die Basis einer einvernehmlichen Scheidung ist, dass beide Eheleute die Scheidung wollen und auch bei allen mit der Scheidung zusammenhängenden Fragen kein Streit herrscht.
Das gerichtliche Scheidungsverfahren kann man zusätzlich verkürzen, wenn die sogenannten Scheidungsfolgen schon vorab verbindlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden, wie zum Beispiel der Versorgungsausgleich. Sollten dabei einzelne Folgesachen streitig bleiben, können sie durch das Gericht vom eigentlichen Scheidungsverfahren abgetrennt werden. Sie werden dann gesondert verhandelt, sodass Ihre Scheidung unabhängig von ihnen vollzogen werden kann. Fragen Sie mich als Spezialisten für Scheidungsrecht, ob das in Ihrem Fall ebenfalls eine Option ist.
Scheidungsfolgenvereinbarung
Sie möchten ein langes Gerichtsverfahren vermeiden? Dann besteht die Möglichkeit, vor Einreichung des Scheidungsantrags eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen.
Diese wird notariell beurkundet und sollte mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht aus Hamburg aufgesetzt werden. Mit dieser Vereinbarung kann man Folgendes festschreiben: die Aufhebung eines gemeinsamen Testamentes, Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht, Auseinandersetzung von Rechten und Forderungen, Sorgerecht, Unterhaltspflicht, Umgangsrecht, Steuerfragen, Erbrecht, Versorgungsausgleich und gemeinsame Schulden etc. Vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung mit meiner Anwaltskanzlei in Hamburg. Ich bin Ihr kompetenter Rechtsberater im Familienrecht.
Selbstbehalt
Dem Unterhaltspflichtigen müssen trotz der von ihm gezahlten Alimente so viele finanzielle Mittel bleiben, dass seine eigene Existenz zu einem Minimum gesichert ist. Wollen Sie wissen, wie hoch der Selbstbehalt bei Ihnen oder Ihrem Partner ist?
Die Höhe des sogenannten Selbstbehaltes wird in bestimmten zeitlichen Abständen von der Rechtsprechung immer wieder angepasst und richtet sich normalerweise nach der Höhe der Pfändungsfreigrenze. Zögern Sie nicht und lassen Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht in Hamburg beraten.
Sorgerecht
Haben Sie Kinder, ist die zukünftige Erziehung und Pflege dieser oft ein Streitpunkt in der Scheidungsauseinandersetzung. Oft können sich die Eltern nicht einigen, wer sich künftig um die Kinder kümmert. Findet sich gemeinsam keine Lösung, wird das Familiengericht eingeschaltet, um die Frage nach dem Sorgerecht zu klären.
Als Regelfall legt das Gesetz beim Sorgerecht die gemeinsame Sorge beider Eltern zugrunde. Normalerweise bleibt bei einer Scheidung die gemeinsame elterliche Sorge bestehen, außer einer der Elternteile beantragt die Übertragung der alleinigen Sorge. Es können aber auch nur Teilbereiche wie beispielsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen werden. Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Hamburg helfe ich Ihnen gerne, wenn es zum Streit um das Sorgerecht kommt.
Trennungsunterhalt
Trotz einer Trennung sind Ehegatten weiterhin für einander verantwortlich: Vor einer Scheidung sieht das Gesetz in der Regel das Trennungsjahr vor. Während dieser Zeit und bis zur rechtskräftigen Scheidung greift der Grundsatz der gegenseitigen Verantwortung. Das bedeutet, dass der Lebensunterhalt der Ehepartner auch während der Trennung sichergestellt sein muss.
Sie dürfen also nicht wesentlich schlechter gestellt sein als zum Zeitpunkt der Ehe. Bedürftig ist ein Ehepartner dann, wenn er kein eigenes Einkommen hat oder sein Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt in vergleichbarer Form wie während des Zusammenlebens zu bestreiten. Allerdings muss der unterstützende Ehepartner auch in der Lage sein, diesen Unterhalt zu leisten. Auch ein Versorgungsausgleich steht im Raum. Prüfen Sie mit meiner Rechtsberatung als Rechtsanwältin für Familienrecht in Hamburg Ihre Ansprüche. Rufen Sie meine Anwaltskanzlei an für ein telefonisches Erstgespräch und um meine Rechtsberatung als Rechtsanwältin in Anspruch zu nehmen.
Umgangsrecht
Jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil und jedes Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet, aber auch berechtigt. Lebt ein Kind nicht im gemeinsamen Haushalt der Eltern, hat es ein Recht darauf, beide Elternteile regelmäßig zu sehen. Was ist aber mit nicht-sorgeberechtigten Müttern und Vätern?
Das Umgangsrecht gilt auch für nicht-sorgeberechtigte Elternteile. Es beinhaltet sowohl persönlichen Kontakt als auch Telefon-, E-Mail- und Briefkontakt. Doch nicht nur Eltern, sondern auch die Großeltern und anderen Familienangehörigen steht das Umgangsrecht zu. Dabei muss der Umgang förderlich für das Kind sein. Wird Ihnen das Umgangsrecht verwehrt? Fragen Sie dann unbedingt einen Anwalt für Familienrecht. Meine Kanzlei in Hamburg hilft Ihnen kompetent und schnell.
Vaterschaftsanfechtung
Sie glauben, dass Sie nicht der Vater eines Kindes sind? Sie möchten die Vaterschaft anfechten?
Im Rahmen einer Vaterschaftsanfechtung stellt das Gericht – meistens mit einem DNA-Test – fest, ob der bisherige rechtliche Vater nicht der biologische Vater ist. Ist das der Fall, so entfallen daraufhin die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen dem bisherigen rechtlichen Vater und dem Kind. Sollten Sie sich nicht sicher sein, so nehmen Sie sich innerhalb von 2 Jahren, ab Kenntnis der Umstände, die gegen die Vaterschaft sprechen, einen kompetenten Anwalt für Familienrecht. Meine Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg verfolgt zielstrebig Ihre Ansprüche.
Vormundschaft
Ein Vormund muss für ein minderjähriges Kind bestellt werden, wenn kein Elternteil mehr zur Verfügung steht oder Eltern sich disqualifiziert haben die Obliegenheiten ihres Kindes verantwortungsvoll zu regeln.
Diese Kinder benötigen nun eine gesetzliche Fürsorge, da ihre Eltern die elterliche Sorge für die Kinder nicht übernehmen können. Weitere Fragen hierzu beantworte ich Ihnen als Rechtsanwalt für Familienrecht in Hamburg gerne telefonisch oder persönlich.
Vorsorgevollmacht
Niemand denkt gern daran, dass er schwer krank werden oder einen Unfall erleiden könnte. Aber wer kümmert sich um alles, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind? Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder sind nicht automatisch dazu berechtigt.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie heute selbst bestimmen, wer im Krankheitsfall für Sie entscheiden soll. Was Sie bei einer solchen Vorsorgevollmacht beachten sollten und wie sie mit einer Patientenverfügung kombiniert werden kann, zeige ich Ihnen gerne als Rechtsanwalt für Familienrecht aus meiner Kanzlei in Hamburg.
Zugewinn
Mit dem Zugewinnausgleich hat der Gesetzgeber versucht, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die für klare wirtschaftliche Verhältnisse zwischen den Eheleuten nach einer Trennung sorgen soll.
Zugewinn ist der Betrag, um den das Vermögen zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung das Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung übersteigt. So steht Ihnen bei einer Scheidung die Hälfte des Überschusses als Ausgleich zu. Was Sie bekommen? Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ansprüche ausrechnen und überprüfen, ob Ihr zukünftiger Ex-Partner auch seinen Verpflichtungen nachkommt. Meine Kanzlei in Hamburg hat langjährige Erfahrung im Rechtsgebiet Familienrecht und berät Sie gerne. Rufen Sie mich als Rechtsanwalt an für einen telefonischen Erstkontakt.
Häufige Fragen
Braucht man einen Anwalt zur Scheidung?
Eine Ehe kann nur durch die Verhandlung vor einem Familiengericht geschieden werden. Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Aus diesem Grunde besteht im Falle einer Scheidung für die Angelegenheiten immer eine Rechtsanwaltspflicht.
Wann habe ich Anspruch auf Unterhalt?
Kinder stehen an erster Stelle in der Rangfolge, wenn es um Unterhaltszahlungen geht. Während des Trennungsjahres steht jedoch auch dem Ehepartner mit dem geringeren Einkommen Trennungsunterhalt zu.
Warum braucht man eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung?
Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Dinge zu regeln oder Entscheidungen zu treffen, dann entscheiden andere für Sie, so Sie keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung erteilt haben. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person Ihres Vertrauens wichtige Entscheidungen treffen und auch die Patientenverfügung dient zur Wahrung des eigenen Selbstbestimmungsrechts bezüglich medizinischer Behandlungen.
Was bedeutet alleiniges Sorgerecht?
In Deutschland sieht der Gesetzgeber das gemeinsame Sorgerecht als das bevorzugte Familienmodell. Das Sorgerecht wird nach der Heirat auf beide Eltern automatisch übertragen, wenn sie ein Kind bekommen. Sind die Eltern nicht verheiratet, erhält die Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht. Aber auch das Familiengericht kann das alleinige Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen, wenn es das Kindeswohl gefährdet sieht.
Wer ist Unterhaltspflichtig, wer Unterhaltsberechtigt?
Unterhaltsberechtigt sind Personen, wenn sie nicht in der Lage sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Diese sind in der Regel Kinder, Eheleute, Enkelkinder aber auch eigene Eltern.
Gegenüber den Kindern haben die Elternteile eine Unterhaltspflicht. Sind die Eltern getrennt oder geschieden, sind beide Elternteile unterhaltspflichtig.
Wie berechnet man den Zugewinn?
Als Grundlage der Berechnung des Zugewinns wird bei jedem der Ehepartner das Anfangs- mit dem Endvermögen verglichen. Der Zugewinn stellt die Differenz zwischen dem Anfangs- und dem Endvermögen dar. Anschließend wird durch einen Vergleich festgestellt, welcher der beiden Partner während der Ehe einen höheren Zugewinn erzielte und dieser ist dann dazu verpflichtet, dem jeweils anderen die Hälfte seines Überschusses auszuzahlen.