Erbrecht – Ihr Anwalt in Hamburg

Erbstreitigkeiten? Pflichtteilsberechnung? Testamentsgestaltung?

Das Thema Erben und Testament ist immer emotional und nur selten rational: geht es doch um einen geliebten Menschen oder auch um schwierige Familienkonstellationen – und um Geld! Gerade in solchen Situationen sollten Sie unbedingt einen Partner für Erbrecht an Ihre Seite nehmen, der Sie bei allen wichtigen Fragen zum Thema Erbschaft, Testament oder Vermächtnis unterstützt. Nehmen Sie sofort Kontakt zu Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht in Hamburg auf und lassen Sie Ihre rechtliche Situation prüfen!

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Bei einem aktuellen Todesfall ist es wichtig, einen schnellen Überblick zu bekommen. Und wie sieht es bei Ihnen aus? Haben Sie schon geregelt, wer Ihr Geld im Falle Ihres Todes bekommen soll? Kennen Sie die rechtliche Situation? Wer bekommt einen Pflichtteil und wen möchten Sie unbedingt bedenken? Und: Möchten Sie Streit vermeiden? Sie werden schnell bemerken, dass viele Fragen auftauchen, die Sie alleine meistens nicht beantworten können. Oft wird nämlich unterschätzt, dass erbrechtliche Vorschriften extrem komplex sind. Ich als Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht begleite Sie von Anfang an: von der Analyse Ihrer Vermögensverhältnisse bis zu Ihren familiären Verpflichtungen und aktuellen Partnerschaften bis zu steuerlich vorteilhaften Regelungen – immer Ihre Bedürfnisse, Wünsche und Sorgen im Blick.

Immer up to date

Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsgebieten wurde das Erbrecht in den letzten Jahren permanent durch aktuelle Gerichtsurteile ergänzt. Vertrauen Sie meiner Erfahrung als Anwalt für Erbrecht in Hamburg! Ich bin immer am Puls der Zeit und gewährleiste so, dass ich Sie optimal berate.

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Ich bin Ihr kompetenter Partner: Rechtsanwalt Erbrecht Hamburg

Als Ihr Anwalt für Erbrecht weiß ich, wie unangenehm es ist, sich mit dem Thema Sterben und Vererben auseinanderzusetzen. Nur wenige Menschen möchten sich bereits zu Lebzeiten Gedanken über Ihren Nachlass machen. Warten Sie nicht! Jetzt ist der optimale Zeitpunkt, um klare Entscheidungen für Sie und Ihre Erben zu fällen. Entspricht die gesetzliche Erbfolge meinen Wünschen und Bedürfnissen? Oder habe ich eigene Ideen zu meiner Vermögensnachfolge? Als Anwalt der Kanzlei für Erbrecht in Hamburg kann ich Ihre Ideen und Wünsche optimal für Sie durchsetzen und vermeiden, dass Ihr letzter Wille zu Streitigkeiten unter den Erben führt. Ich berate Sie gerne auch hinsichtlich eines Testamentsvollstreckers.

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Das bedeutet für Sie: Setzen Sie sich jetzt mit mir als Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht zusammen und erarbeiten Sie gemeinsam mit mir eine für Sie optimale Lösung! Egal, ob Testament oder Erbvertrag – als Anwalt für Erbrecht in Hamburg berate ich Sie kompetent. Aber nicht nur das Testament ist eine Möglichkeit für die Gestaltung der letztwilligen Verfügung. Auch Vermächtnisse, Vorausvermächtnisse, Teilungsanordnungen sowie Vor- und Nacherbschaft sind weitere Formen, mit denen Sie Ihr Vermögen verteilen und zu denen ich Sie ausführlich beraten kann.

In Hamburg einen Rechtsanwalt für Erbrecht finden – nicht jede Erbschaft ist ein Geschenk

Aber nicht nur bei Ihrer eigenen testamentarischen Verfügung sollten Sie in meiner Hamburger Kanzlei für Erbrecht Unterstützung suchen, sondern auch dann, wenn Sie als Erbe bedacht wurden. Denn nicht alle letztwilligen Verfügungen eines Angehörigen sind immer ein Vorteil für Sie. Der Verstorbene hat Ihnen Schulden hinterlassen? Dann unterstütze ich Sie als Rechtsanwalt für Erbrecht in Hamburg, die Haftung zu begrenzen. Oder berate Sie bei Auseinandersetzungen in einer Erbengemeinschaft.

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Themen im Erbrecht

Berechnung des Pflichtteils

Sie sind sich sicher, dass es im Falle Ihres Todes zum Streit unter Ihren Erben kommen wird? Sorgen Sie jetzt schon vor, um dies zu vermeiden! Dazu gehört es auch, die Pflichtteilsberechtigten zu kennen: Das sind jene Personen, die auch ohne Testament berücksichtigt werden. Berechtigt sind dabei nur die engsten Angehörigen. Problematisch wird es dann, wenn diese nicht mit den Erben übereinstimmen. Dann kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten kommen. Nehmen Sie diese Probleme im Vorfeld in Angriff, um Erbstreitigkeiten zu umgehen. Als Anwalt für Erbrecht berate ich Sie parallel gerne zu Alternativen, um mögliche Konflikte zu umgehen.

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Berliner Testament

Wissen Sie, wie Sie Ihren Ehepartner direkt als alleinigen Erben einsetzen können? Sie möchten, dass erst nach seinem Tod der Nachlass an die Kinder geht?

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Die Lösung: das sogenannte Berliner Testament. Es ist eine Sonderform eines gemeinschaftlichen Testaments, bei dem sich die beiden Eheleute oder Lebenspartner gegenseitig als alleinige Erben einsetzen. Das bedeutet, dass beim Tod eines der Partner, der gesamte Nachlass an den Überlebenden übertragen wird. Das Berliner Testament kann man in Form eines beschränkten Vorerbes oder auch als unbeschränktes Vollerbe regeln. Sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht in Hamburg nichts anderes bestimmen, gilt der Erbe als Vorerbe. Er kann den Nachlass nach Ihrem Tod nur nutzen, aber nicht über ihn verfügen. Soll er voll über den Nachlass bestimmen können, dann können Sie Ihn als Vollerbe bestimmen. Stirbt auch der zweite Partner, dann kommen die sogenannten Schlusserben zum Zug. Das sind in der Regel Kinder oder andere Erben, die Sie eingesetzt haben. Sie möchten mehr Informationen? Dann setzen wir uns gerne gemeinsam in meiner Anwaltskanzlei für Erbrecht in Hamburg zusammen.

Digitaler Nachlass

Der Tod ist unser aller Begleiter, den wir nur allzu gern beiseiteschieben. Das Aufsetzen eines Testaments ist dennoch eine wichtige Aufgabe, die Sie nicht zu lange auf sich warten lassen sollten. Insbesondere unser digitaler Fußabdruck wird beim Nachlass häufig übersehen. Als Anwalt für Erbrecht sorge ich dafür, dass es nicht dazu kommt!

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Die digitalen Beziehungen, die wir zu unseren Lebzeiten aufbauen, reichen weit. Soziale Netzwerke, Cloud-Services, E-Mail-Anbieter und viele weitere Onlinedienste tragen unsere virtuelle Signatur unter ihren Nutzungsbedingungen. Vor allem wenn die Online-Existenz eng mit der wirtschaftlichen Existenz des Verstorbenen verbunden war, ist eine digitale Nachlassregelung sehr sinnvoll. Liegt diese nicht vor, müssen sich Angehörige gegebenenfalls erst langwierig um Zugangsdaten mit den Anbietern streiten. Setzen Sie sich zeitnah mit mir als Anwalt für Erbrecht in Verbindung, um diese Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Enterbung

Wenn Sie Ihr Testament aufsetzen, können Sie frei entscheiden, wie die konkrete Erbfolge aussieht. Ebenso haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Personen explizit vom Erbe auszuschließen, sie also zu enterben. Sie müssen im Testament keine Gründe nennen und können diese Entscheidung nach eigenem Ermessen festsetzen. Eine Enterbung bedeutet allerdings nicht den Entzug des Pflichtanteils. Nahestehende Angehörige können trotz Enterbung noch vom Pflichtteil profitieren, wenn keine wichtigen Gründe dagegen sprechen. Haben Sie Fragen rund um die Themen Enterbung und Testamentsgestaltung? Zögern Sie nicht und sprechen Sie zeitnah mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht, um eine Nachlassregelung ganz nach Ihren Wünschen aufzusetzen!

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Erbauseinandersetzung

Ein geliebter Mensch ist gestorben und hat Ihnen und auch anderen Familienmitgliedern etwas hinterlassen? Dann sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft und der nächste Schritt ist eine Erbauseinandersetzung. Was das ist?

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Man nennt die Aufteilung eines geerbten Vermögens innerhalb einer Erbengemeinschaft Erbauseinandersetzung. Wenn alle anderen Nachlassverbindlichkeiten beglichen wurden, ist die Erbauseinandersetzung der nächste Schritt – erst dann kann das Erbe unter den einzelnen Mitgliedern der Erbengemeinschaft aufgeteilt werden. Aber nicht immer verläuft dieser Prozess problemfrei, wenn die Erbfolge nicht eindeutig durch einen Erbvertrag oder Testament geklärt ist. Sollten sich die Erben nicht einigen können, besteht die Möglichkeit, ein Nachlassgericht anzurufen. Sind Sie ein Teil einer Erbengemeinschaft? Dann kontaktieren Sie mich, um bereits im Vorfeld die Chancen und Risiken einer Auseinandersetzung abzuschätzen, um ein gemeinsames Vorgehen abstimmen und ausrichten zu können. Nehmen Sie auch dann eine fachkundige Beratung durch mich als Ihr spezialisierter Anwalt in Anspruch, wenn Sie ein Testament aufsetzen und derartige Probleme im Vorfeld ausschließen möchten.

Erbverträge

Die bekannteste Form der Nachlassregelung ist das Testament. Eine Nachlassregelung ist aber auch über einen Erbvertrag möglich. Der Vorteil davon: Er kann mit jeder beliebigen Person geschlossen werden und setzt kein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis voraus. Hinzu kommt, dass ein Erbvertrag nicht ohne Weiteres geändert werden kann. Zwar beinhaltet der Vertrag in der Regel eine Rücktrittsmöglichkeit – dieser muss aber über einen Notar erfolgen. Als Rechtsanwalt für Erbrecht stehe ich Ihnen bei der Vertragserstellung zur Seite, damit Ihre Nachlassregelung juristisch wasserdicht ist. Außerdem leite ich die notwendigen Schritte in die Wege, die zur notariellen Beurkundung und damit rechtlichen Verbindlichkeit Ihres Erbvertrags führen.

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Gründung Familiengesellschaften

Ist Ihnen wichtig, dass nach Ihrem Tod das Privat- und Unternehmensvermögen innerhalb der eigenen Familie verbleibt? Dann kann die Gründung einer Familiengesellschaft ein sinnvoller Schritt zur Vermögenssicherung sein. Gerade bezüglich der Erb- und Einkommenssteuer kann eine solche Gründung empfehlenswert sein. Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Hamburg berate ich Sie gerne ausführlich über die Möglichkeiten und Anforderungen einer Familiengesellschaft. Die Gründung einer Familiengesellschaft ist ein sehr komplexes Themenfeld mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten. Als Anwalt verfüge ich über umfassende Kompetenzen bei der Gründung und rechtlichen Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen. Gerne berate ich Sie in aller Ausführlichkeit zu Ihren Möglichkeiten der Vermögenssicherung.

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Internationales Erbrecht

Unser aller Leben wird zunehmend globalisierter. Angehörige und Freunde wohnen häufig hunderte oder tausende Kilometer über Landesgrenzen getrennt voneinander. Im Erbfall müssen deshalb gleichzeitig nationale wie internationale Vorgaben des Erbrechts beachtet werden, damit sowohl die Wünsche des Verstorbenen als auch die Ansprüche der Erben angemessen berücksichtigt werden. Damit dabei keine Fehler entstehen, ist es sinnvoll, rechtzeitig einen Rechtsanwalt für internationales Erbrecht in Hamburg zu beauftragen, um die erbrechtlichen Angelegenheiten mit juristischer Expertise zu begleiten.

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Ich setze mich intensiv mit Ihrer individuellen Erbrechtssituation auseinander und erkläre Ihnen genau, welche nationalen und internationalen Gesetze des Erbrechts zur Anwendung kommen. Gerade in Fällen, in denen ein Erblasser innerhalb der letzten zehn Jahre häufig den privaten Wohnsitz wechselte oder mehrere besitzt, ist nicht immer sofort ersichtlich, welche nationalen Regelungen am Ende greifen. Unter Umständen hat der Erblasser gem. Art. 22 EuErbVO eine Staatsangehörigkeit gewählt, die jedoch nicht mit seinem letzten Aufenthaltsort übereinstimmt.

Auch in Fällen der Nachlassspaltung, die dazu führen kann, dass verschiedene nationale Rechtsordnungen eine Rolle spielen, ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht in Hamburg ein notwendiger Schritt.

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Pflichtteilsansprüche

Sie wurden von einem Angehörigen enterbt, der kürzlich verstorben ist? Dann stehen Ihnen Pflichtteilsansprüche zu. Das bedeutet, dass Sie gegenüber den Erben einen Anspruch über einen gewissen Geldbetrag haben, der mittels einer gesetzlich festgelegten Quote berechnet wird. Grundlage für die Höhe Ihres Anspruches ist dabei die gesetzliche Erbfolge. Ihre Pflichtteilsansprüche können Sie nur gegenüber den gewählten Erben geltend machen. Damit Ihre Nachlassregelung nicht an juristischen Fallstricken scheitert, ist die Beratung mit einem auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt unerlässlich. Er erklärt Ihnen die besten Optionen und schützt Ihren letzten Willen!

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Pflichtteilsentziehung

Viele Menschen glauben, dass sie frei über ihr Erbe verfügen können. Bis zu einem gewissen Grad stimmt das auch. Allerdings existiert ein sogenannter Pflichtteil, der den Pflichtteilsberechtigten normalerweise zusteht. Oft suchen Erblasser aber nach Möglichkeiten, den Pflichtteilsberechtigten ihren Anteil abzuerkennen. Ein Anwalt für Erbrecht klärt Sie über Möglichkeiten und Alternativen auf. Grundsätzlich sind die Details eines Pflichtteilsentzugs in § 2333 BGB geregelt. Demnach ist es möglich, einem Anteilsberechtigten seinen Anteil zu entziehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Sprechen Sie noch heute mit einem Anwalt, wenn Sie nicht wollen, dass ein Anspruchsberechtigter seinen Anteil erhält und lassen Sie Ihre Optionen prüfen!

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Pflichtteils-Ergänzungsansprüche

Als Pflichtanteilsberechtigter steht Ihnen normalerweise die Hälfte des Anspruches der gesetzlichen Erbfolge zu. Es kann allerdings vorkommen, dass der Erblasser in den zehn Jahren vor seinem Todesfall eine Schenkung vornimmt, wodurch sich der Nachlass verringert. Dementsprechend nimmt auch der Betrag des Ihnen zustehenden Pflichtteils ab. Für solche Fälle existiert die Regelung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs. Ich empfehle, in solchen Fällen zeitnah mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht zu sprechen, der Sie über die weiteren Schritte Ihres Pflichtteilsergänzungsanspruches aufklärt. Zügiges Handeln ist in diesen Fällen unverzichtbar, denn: Pflichtteilsberechtigte haben nur drei Jahre Zeit, um ihre Forderungen geltend zu machen.

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Pflichtteilsverzicht

In den meisten Fällen steht jedem Erben ein gesetzlicher Pflichtteil zu. Es können jedoch Gründe eintreten, die dazu führen, dass Sie vom Pflichtteil ausgenommen werden möchten. Dafür existiert die Möglichkeit des Pflichtteilsverzichtes. Dazu bedarf es einer Pflichtteilsverzichtserklärung, also einem Vertrag zwischen dem Erblasser und der verzichtenden Person. Es ist wichtig zu wissen, dass ein solcher Pflichtteilsverzicht erst dann wirksam wird, wenn er durch einen Notar beglaubigt wurde. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht beantwortet Ihnen gerne alle Fragen, die beim Pflichtteilsverzicht auftreten können.

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Spanisches Erbrecht

Der Tod stellt einen unvermeidlichen Teil unser aller Leben dar. Doch mit vorausschauender Planung lassen sich dessen Auswirkung etwas besser kontrollieren. Insbesondere bei Fragen rund ums Erbe an Hinterbliebene kann ein Rechtsanwalt sehr hilfreich sein. Sie besitzen Immobilien oder andere Vermögenswerte in Spanien und wollen diese nach Ihrem Tod Ihren Angehörigen hinterlassen? Gerade in Bezug auf die hohe spanische Erbschaftssteuer sind einige Aspekte zu beachten. Als Anwalt habe ich mich auf spanisches Erbrecht und dessen Tücken spezialisiert. Gerne berate ich Sie umfassend über die Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen.

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In Ihrem Auftrag übernehme ich als Anwalt für spanisches Erbrecht selbstverständlich auch die anfallende Korrespondenz mit den spanischen Behörden vor Ort und achte auf die Einhaltung der jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus verfüge ich auch über weitreichende Erfahrung bei Nachlassverfahren an deutschen Gerichten, die sich sowohl mit spanischem als auch deutschem Erbrecht befassen. Gerne vertrete ich Sie während solcher Prozesse und stelle sicher, dass Ihre Ansprüche als Nachlassnehmer gewahrt bleiben.

Es kann der Fall eintreten, dass ein Verstorbener über Vermögen auf spanischen Konten verfügte. Die Auszahlung des Vermögens oder die Kündigung dieser Konten läuft nicht immer ohne juristische Herausforderungen ab. In diesem Fall ist es ratsam, diese Angelegenheit von einem Anwalt für spanisches Erbrecht professionell abwickeln zu lassen.

Stiftung

Sie möchten ihr Vermögen steuerlich optimal und auch noch sinnvoll vererben? Sie brauchen Unterstützung im Dschungel des undurchsichtigen Stiftungsrechts?

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Die Gründung einer Stiftung ist dann sinnvoll, wenn steuerliche Motive bei der Erbschaft einer hohen Vermögensmasse relevant sind. Mit einer Stiftung kann mit Hilfe eines Vermögens ein vom Stifter festgelegter Zweck verfolgt werden. Diese Stiftung, der Vermächtnisnehmer, hat nun von den gesetzlichen Erben einen schuldrechtlichen Anspruch gem. § 2174 BGB. Er muss seinen Anspruch geltend machen, um den vermachten Vermögenswert zu bekommen. Die Erben haben im Gegenzug kein Verweigerungsrecht und müssen den Anspruch des Vermächtnisnehmers freigeben. Nutzen Sie mein Beratungsangebot zum Thema Stiftung meiner Anwaltskanzlei in Hamburg – das Stiftungsrecht ist nämlich nicht gleich Stiftungsrecht und durch die einzelnen Länder unterschiedlich geregelt!

Testamente für Patchworkfamilien

Die traditionelle Familie bildet oftmals nicht mehr die Lebensrealität vieler Menschen ab. Stattdessen finden immer häufiger Paare zueinander, die Kinder aus vergangenen Beziehungen in die neue Partnerschaft mitbringen. Es überrascht daher wenig, dass viele Menschen nach Wegen suchen, auch die Erbfolge juristisch korrekt abzusichern. Bei Patchworkfamilien kann die erbrechtliche Situation schnell unübersichtlich werden. Diese Komplexität ist mehr als Grund genug, um eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht zu beauftragen. Er ist mit solchen komplizierten Beziehungskonstruktionen durch die jahrelange Erfahrung als Erbrechtsanwalt sehr gut vertraut und kann Ihnen umfassende Empfehlungen über die bestmöglichen Schritte geben.

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Testamentsgestaltung und Behindertentestament

Wissen Sie, wie man am besten ein rechtsgültiges Testament formuliert? Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, wer Zugriff auf Ihr Vermögen im Todesfall bekommt, wenn Sie behinderte Familienmitglieder haben? Bereiten Sie jetzt schon alles vor, denn: Sobald Menschen mit Behinderungen Sozialleistungen wie Grundsicherung, Hilfe zur Pflege oder Pflegewohngeld erhalten, bekommen der Sozialhilfeträger oder der Landschaftsverband fast uneingeschränkten Zugriff auf das Vermögen. Und nach Ihrem Tod auch auf das Erbe. Zusammen mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht können Sie ein speziell formuliertes Behindertentestament aufsetzen, das sicherstellt, dass Ihr Erbe das ihm zustehende Erbe tatsächlich bekommt.

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Testamentsvollstreckung / Durchsetzung letzter Wille

Was geschieht eigentlich, wenn der letzte Wille gar nicht berücksichtigt wird? Die erbrechtliche Praxis zeigt, dass die ursprünglichen Wünsche des Erblassers immer seltener durchgesetzt werden. Mit einem Testament möchte der Erblasser eigentlich sein Vermögen schützen, seine Angehörigen finanziell absichern und den Frieden in der Familie wahren. Tatsächlich kommt es in vielen Fällen zum Streit um das Erbe. Das lässt sich umgehen, indem eine testamentarisch vom Erblasser angeordnete Testamentsvollstreckung schon zu Lebzeiten organisiert wird. Eine erfahrene Person als Testamentsvollstrecker ist dabei unerlässlich – fragen Sie einen Rechtsanwalt für Erbrecht, der über eine jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung verfügt.

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Unternehmensnachfolge im Erbfall

Ein Unternehmen soll an die nächste Generation übergeben werden? Das ist ein komplexes Thema, das nicht ohne anwaltliche Unterstützung angegangen werden sollte, denn: Wenn eine Firma an die nächste Generation weitergegeben werden soll, sind steuerliche Aspekte meistens von wichtiger Bedeutung. Zudem steht die Liquiditätssicherung im Vordergrund, um beispielsweise Miterben, die von der Firmenübertragung ausgeschlossen sind, abzufinden. Wenden Sie sich frühzeitig an einen Anwalt, der auf Unternehmensnachfolge spezialisiert ist, um mögliche Stolperfallen rechtssicher aus dem Weg zu räumen. Gegebenenfalls ist auch ein Steuerberater hinzuzuziehen, um eine Gesamtstrategie und einen geordneten Vermögensübergang zu organisieren.

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Vermächtnis

Sie möchten jemanden Außenstehenden in Ihrem Testament berücksichtigen, der kein Erbe ist? Vielleicht einen Freund oder einen Verein? Dann sollten Sie mit einem Anwalt ein Vermächtnis aufsetzen.

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Wenn ein sogenannter Nichterbe in einem Testament eingesetzt wird, spricht man von einem Vermächtnis. Ein Vermächtnisnehmer kann ein Freund, aber auch ein gemeinnütziger Verein sein. Der große Vorteil: Ein Vermächtnis ist frei von Verpflichtungen. So muss nicht wie bei einem Erben der Vermächtnisnehmer beispielsweise für die Schulden des Erblassers aufkommen. Dafür muss er jedoch selbst tätig werden und seinen Vermächtniserfüllungsanspruch geltend machen – das Vermögen wird ihm nicht automatisch zugesprochen. Wird dieser beansprucht, hat der Erbe keinerlei Verweigerungsrecht und muss den Anspruch des Vermächtnisnehmers freigeben. Ihr Anwalt für Erbrecht hilft Ihnen Ihr Testamente so aufzusetzen, dass jegliche Auslegungsprobleme von Beginn an ausgeschlossen werden. Als Rechtsanwalt meiner Kanzlei in Hamburg besitze ich dafür eine herausragende Expertise.

Vermögensnachfolge

Wer sich ein Vermögen erarbeitet hat, will darüber selbstbestimmt verfügen. Das schließt auch die Verfügung über den eigenen Tod hinaus ein. Ein Anwalt bietet Ihnen hierzu ein umfangreiches Wissen zur Vermögensnachfolge an: Er achtet darauf, dass Ihre Vermögensnachfolge alle juristischen Standards erfüllt und gleichzeitig das Vermögen vor unberechtigten Zugriffen schützt. Dafür steht eine Vielzahl an wirksamen Instrumenten zur Verfügung, die Ihr Vermögen auch nach Ihrem Tod nachhaltig schützen. Die Aufgabe eines Rechtsanwaltes für Erbrecht besteht darin, Ihnen die besten Optionen zur Vermögenssicherung anzubieten. Im Rahmen einer ausführlichen Beratung erläutert er Ihnen gerne die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.

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Vollmachten und Patientenverfügungen

Plötzlich ist es passiert: ein tragischer Unfall, eine schwere Krankheit oder ein erheblicher Zurückgang der eigenen Leistungsfähigkeit. Auf einmal kann man seine Angelegenheiten und Bedürfnisse nicht mehr selbständig regeln. Was nun? Wer darf entscheiden?

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Jeder kann in die Lage versetzt werden, seine persönlichen Obliegenheiten nicht mehr eigenständig organisieren zu können. Die meisten Menschen sind der Ansicht, dass in diesem Fall der Ehepartner, die Angehörigen oder nahe Freunde als Vertreter handlungs- oder entscheidungsbefugt sind. Leider ist dem nicht so: Gibt es keine schriftlich festgelegte Regelung, wird ein Betreuungsverfahren eingeleitet. Das bedeutet, dass eine völlig unbekannte Person für den Betroffenen als Betreuer handelt und Entscheidungen trifft. Sorgen Sie jetzt schon vor und erstellen Sie mit einem Anwalt für Erbrecht rechtzeitig eine Patienten- und Vorsorgevollmacht.

Vor- und Nacherbschaft

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sinnvoll sein, den Nachlass in der zeitlichen Nutzung aufzuteilen. Zu diesem Zweck gibt es das Institut der Vor- bzw. Nacherbschaft.

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Normalerweise kann ein Erbe frei über sein Erbe verfügen. Manchmal möchte der Erblasser jedoch festlegen, dass sein Nachlass nach dem Todesfall als Einheit zu erhalten ist. Der Vorerbe ist im Interesse des Nacherben in seiner Verfügungsmöglichkeit beschränkt, er kann den Nachlass lediglich auf eine bestimmte Zeit nutzen, bevor das Vermögen an den Nacherben übergeht. Ein Nachteil besteht darin, dass zwei Mal beerbt wird, also muss der Nachlass auch mehrfach versteuert werden. Zudem ist die Nacherbschaft oft auch mit unnötigem Aufwand verbunden und wird nur sehr zurückhaltend eingesetzt. Fragen Sie mich als Ihren Rechtsanwalt in Hamburg zum Thema Nacherbschaft, aber auch zu Alternativen wie einen Nießbrauch am Nachlass.

Vorweggenommene Erbfolge

Wussten Sie, dass Sie schon zu Lebzeiten vererben können? Die vorweggenommene Erbfolge erfolgt durch eine Vermögensübertragung unter Lebenden unter Berücksichtigung der künftigen Erbfolge.

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Bei einer vorweggenommenen Erbfolge können beispielsweise Eltern ihren Kindern bereits vor ihrem Tod einen Teil des Vermögens überlassen – welches ihnen im Erbfall ohnehin zugestanden hätte. Wie der Name schon sagt: Die Erbfolge wird vorweggenommen.

Mit einer vorweggenommenen Erbfolge können Erblasser einige Dinge schon vor ihrem Tod in die Wege leiten und haben gleichzeitig positive Nebeneffekte: Man kann Familienmitglieder finanziell helfen, Erbschaftssteuern umgehen oder einen aufkommenden Erbstreit verhindern. So haben Sie als Erblasser die volle Kontrolle darüber, wer was als Erbe erhält. Eltern können so eines ihrer Kinder beim Erben begünstigen oder alle Kinder gleichberechtigt behandeln. Alle Schenkungen bis 10 Jahre vor dem Todesfall – also auch die der vorweggenommenen Erbfolge - werden auf den Pflichtteil angerechnet.

Um mögliche Stolperfallen und Nachteile zu umgehen, suchen Sie sich bitte juristischen Rat in meiner Kanzlei in Hamburg.

Häufige Fragen

Was bedeutet Vermächtnis rechtlich?

Ein Vermächtnis ist eine Zuwendung eines Vermögensvorteils, ohne den Begünstigten zum Erben zu machen. Er hat als sogenannter Vermächtnisnehmer lediglich eine schuldrechtliche Forderung gegen den Erben oder die Erbengemeinschaft. Das bedeutet, dass ein Vermächtnisnehmer nicht zum Kreis der Erben gehört und somit auch nicht deren Rechte und Pflichten teilt. Ein Vermächtnis ist in der Regel eine einzelne Zuwendung, die aus dem gesamten Nachlass herausgenommen und einer bestimmten Person zugesprochen wird. Dabei kann dies ein Gegenstand, Bargeld, eine Immobilie oder aber auch ein auf Dauer angelegtes Nutzungsrecht einer Immobilie sein.

Wer seinen letzten Willen formulieren möchte, benötigt nicht mehr als Papier und einen Stift. Das Aufsetzen eines Testaments erfolgt entweder eigenhändig durch ein handschriftliches Testament oder durch eine notarielle Beurkundung. Vergessen Sie nicht, wenn Sie das Testament handschriftlich schreiben, dieses auch zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen. Und: Es gibt jede Menge Dinge zu beachten, wenn man ein Testament aufsetzen möchte.

Mit einer Patientenverfügung nimmt man seinen Angehörigen den Druck, eine Entscheidung zu treffen, wenn man gesundheitlich selbst nicht mehr in der Lage dazu ist. So kann man beispielsweise in einer Patientenverfügung festlegen, welche ärztlichen und medizinischen Maßnahmen man befürwortet oder ablehnt. In einer Notsituation wacht der Bevollmächtige darüber, dass der Patientenwille umgesetzt wird. Denn was die meisten nicht wissen: Ein Ehegatte ist nicht automatisch bevollmächtigt.

Eine vorweggenommene Erbfolge ist eine Vermögensübertragung durch einen zukünftigen Erblasser an Angehörige oder zukünftige Erben zu Lebzeiten. Eltern können so ihren Kindern vor ihrem Tod einen Teil ihres Vermögens übertragen, der ihnen im Erbfall ohnehin zusteht. Ein häufiger Grund dafür ist das Sparen von Erbschaftsteuer.

Gibt es zwei oder mehr Erben, dann bilden sie eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft – jeder Gegenstand im Nachlass gehört allen zusammen. Damit nun jeder seinen Anteil bekommen kann, müssen die Erben den Nachlass aufteilen – durch die sogenannte Erbauseinandersetzung. Erst wenn sich alle Erben einigen, können sie den Nachlass aufteilen. Aber bedenken Sie: Es kommt sehr häufig zu Streit, wer was vom Nachlass bekommt.

Eine Regelung der Unternehmensnachfolge erfolgt durch ein sogenanntes Unternehmertestament. In diesem werden nicht nur familien-, erb- und steuerrechtliche Regelungen getroffen, sondern es gilt auch, das Handels- und Gesellschaftsrecht zu beachten. Die Ausarbeitung ist immer eine komplexe Angelegenheit, da viele Aspekte für die Gestaltung des Testaments aus den unterschiedlichsten Rechtsbereichen stammen. Dabei muss ein Gleichgewicht zwischen der Erhaltung des Unternehmens und den finanziellen Ansprüchen (z.B. Pflichtteilsansprüche, Abfindung weichender Erben), die das Unternehmen belasten, gefunden werden.

Die Höhe des Pflichtteils ist von der Höhe des Erbes und der gesetzlichen Erbquote abhängig. Daher sollte man sich als Erstes einen Überblick über die Nachlasshöhe verschaffen – nur so hat man eine Basis für die Berechnung. Ist bekannt, wie hoch der gesetzliche Erbanteil ist, folgt die Pflichtteil-Berechnung: Die Pflichtteil-Höhe beziffert sich auf genau 50 % des gesetzlichen Erbteils.

Chaima Louati, Rechtsanwalt in Hamburg
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