Anwalt für Steuerrecht in Hamburg

Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

Sie haben in Ihrer Steuererklärung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht? Was sich erst einmal nach einem Kavaliersdelikt anhört, kann tatsächlich sehr schnell eine Reihe an steuerstrafrechtlichen Ermittlungen nach sich ziehen. Und diese sind nicht unbedeutend, denn sie können existenzbedrohend werden. Egal, ob Sie als Privatperson oder Unternehmer beschuldigt werden, ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung ist ein ernstes juristisches Problem und kann im schlimmsten Fall zu einer Freiheitsstrafe führen. Die Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Steuerrecht ermöglicht es uns, Ihnen als Anwälte eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Hamburg zu geben.

Die bekannteste Steuerstraftat ist die Steuerhinterziehung. Sie ist nicht wie zu erwarten im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, sondern in § 370 der Abgabenordnung (AO). Ein Steuerstrafverfahren ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, mit dem die ermittelnde Behörde prüft, ob gegen Sie Anklage vor einem Gericht erhoben werden muss.

Ihnen wird eine Steuerstraftat vorgeworfen? Dann sollten Sie unverzüglich reagieren und einen Rechtsanwalt für Steuerrecht und Steuerberater in Hamburg kontaktieren.

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Ein frühzeitiges Handeln ist im Bereich des Steuerstrafrechts sehr wichtig. Da das Steuerrecht ein sehr komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet ist, benötigen Sie einen Rechtsbeistand, der eine besondere steuerrechtliche Qualifikation vorweist. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann einen Fachanwalt für Steuerrecht und einen Steuerberater in dieser Hinsicht nicht ersetzen. Als Anwälte mit dem Tätigkeitschwerpunkt Steuerrecht bieten wir den Mandanten in unserer Kanzlei in Hamburg eine umfassende Beratung und Vertretung in steuerrechtlichen Angelegenheiten.

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Ihr Anwalt für Steuerrecht auch für strafrechtliche Probleme

Unsere Kanzlei für Steuerrecht in Hamburg hat eine umfassende Expertise in steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Verfahren. Wir wissen, wie wir Ihre Interessen vor Finanzämtern, Ermittlungsbehörden und Gerichten wahren. Dies ist eine essentielle Bedingung für eine gute Verteidigung unserer Mandanten.

Wir unterstützen Sie als Rechtsanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht sowohl bei Ihrem steuerstrafrechtlichen Verfahren als auch bei der steuerlichen Abwicklung Ihres Falles. Warum das zentral für Ihre Verteidigung ist? Oft kommt es vor, dass man zwar vor dem Strafgericht glimpflich davonkommt, danach jedoch überhöhte Steuerforderungen zahlen muss. Um dies zu vermeiden, stehen wir Ihnen zur Seite.

Melden Sie sich sofort bei unserer Kanzlei für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Hamburg, wenn es um eine Verhaftung, Hausdurchsuchung, Haftprüfung, unangemeldete Steuerprüfung oder die Verkündung des Haftbefehls bei Steuerbelangen geht. Durch die Arbeit als Anwälte im Rechtsgebiet Steuerrecht verfügen wir über jahrelange Erfahrung bei der Lösung steuerrechtlicher Problemstellungen und unterstützen Sie in unserer Kanzlei in Hamburg kompetent in allen Bereichen des Steuerrechts.

Egal, ob es um eine Selbstanzeige oder im schlimmsten Fall um eine Verhaftung geht – wir kümmern uns.

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Themen im Steuerrecht

Airbnb Selbstanzeige

Die Idee, seine leer stehende Wohnung im Netz zur zeitweisen Nutzung anzubieten, klingt toll und bringt ein paar zusätzliche Euro auf dem Konto. Klar sollte jedoch auch sein: Wer Einkünfte mit der Vermietung über Netzportale wie Airbnb erzielt, muss diese auch versteuern. Wer das als Airbnb-Vermieter bislang nicht wusste oder ignoriert hat, sollte schnell handeln und seine Steuerzahlung nachholen. Warum das so wichtig ist und Sie umgehend einen Fachanwalt für Steuerrecht kontaktieren sollten?

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Wie bei den Steuer-CDs aus der Schweiz, erhielt auch dieses Mal die Steuerfahndung Hamburg von Airbnb Daten zu deutschen Vermietern. Diese wurden oder werden nun an die zuständigen Finanzbehörden der einzelnen Bundesländer weitergegeben. Wer schnell ist, kann eine drohende Strafe wegen Steuerhinterziehung abwenden.

Grundsätzlich gilt stets: Wer Räume seiner Wohnung oder seines Hauses vermietet, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Diese müssen im Rahmen der Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt angegeben werden. Wer dies unterlässt, begeht eine Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung ist kein Bagatelldelikt, sondern eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet wird. Das Strafmaß hängt vom Einzelfall ab, in besonders schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.

Lassen Sie sich von einem Spezialisten für Steuerstrafrecht beraten, damit zur Nachzahlung der hinterzogenen Steuern und den Hinterziehungszinsen nicht noch eine Strafe hinzukommt. Wir erörtern gern mit Ihnen die Möglichkeit einer freiwilligen, strafbefreienden Selbstanzeige, bei der alle unterlassenen Erklärungen nachgeholt werden. Rufen Sie uns an, wir unterstützen Sie!

Datenaustausch Türkei

Nach der Schweiz und Liechtenstein trifft es nun auch die Türkei. Ab Dezember 2020 nimmt die Türkei am automatischen Informationsaustausch zur Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerverkürzung teil und so werden im Rahmen des Datenaustausches Informationen zu Konten in der Türkei an deutsche Steuerbehörden übermittelt.

Sie betrifft diese Kooperation oder Sie haben Angst, dass Sie ins Fadenkreuz der Ermittlungen gelangen könnten?

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Der Grund für den Informationsaustausch mit der Türkei ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Getauscht wird dabei Wissenswertes zu Kontoinhabern, Kontoständen, Kapitalerträgen, wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen. Ab Dezember 2020 sind die türkischen Finanzinstitute (Banken und Versicherungen) nun gesetzlich verpflichtet, die Daten an eine in der Türkei zentral zuständige Stelle weiterzugeben. Diese Stelle sendet daraufhin die steuerrelevanten Daten an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Werden diese Daten in Deutschland ausgewertet, wird dies in vielen Fällen zu Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren führen. Wollen Sie sicher sein, was Ihnen als Betroffenem nun droht? Möchten Sie Ermittlungen durch die Steuerfahndung vorbeugen? Dann kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt für Steuerrecht in Hamburg und lassen Sie sich bezüglich möglicher Konsequenzen umfassend beraten und notfalls auch vertreten.

Einspruchsverfahren

Das Einspruchsverfahren ist ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren, das der Gesetzgeber im Steuerrecht verankert hat. Das bedeutet im ersten Schritt: Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen. Nur dann, wenn dieser Einspruch nicht das gewünschte Ergebnis bringt, wird eine Klage vor den Finanzgerichten eingereicht. Die Frist zur Einlegung des Einspruchs beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Steuerbescheides. Sie brauchen Hilfe und Unterstützung bei Ihrem Einspruchsverfahren?

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Als Anwalt für Steuerrecht in Hamburg vertreten wir Sie im Einspruchsverfahren gegen das Finanzamt. Wir legen nicht nur für Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid ein, sondern übernehmen auch Ihre Vertretung in einem bereits laufenden Einspruchsverfahren. Das kann auch dann notwendig sein, wenn Ihr Steuerberater bereits Einspruch gegen einen Steuerbescheid eingelegt hat und sich die Sache als rechtlich kompliziert herausstellt. In den meisten Fällen führt das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren zum Erfolg. Als Rechtsanwälte unserer Anwaltskanzlei in Hamburg beraten wir Sie bei der Einschätzung der Erfolgsaussichten, formulieren den Einspruch und führen auf Wunsch die Kommunikation mit den Finanzbehörden. Auch bei Haftungsbescheiden setzen sich unsere Steueranwälte in Hamburg für Sie zur Wehr.

Führung von Finanzgerichtsprozessen

Ihre Problemstellung: Das Einspruchsverfahren ist gescheitert. Es drohen massive Mehrsteuern. Es bleibt nur der Weg vor das Finanzgericht. Der Steuerbescheid muss angefochten und es muss die Aussetzung der Vollziehung erreicht werden.

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Unsere Problemlösung: Wir vertreten Sie vor dem Finanzgericht. Unsere Anwaltskanzlei bereitet den steuerlichen und tatsächlichen Sachverhalt vollständig auf und begründet eine vom Finanzamt abweichende rechtliche Bewertung.

Als Rechtsanwälte in Hamburg stellen wir unsere Erfahrungen in Finanzgerichtsprozessen in Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung in den Dienst der gemeinsamen Sache.

Zu unserem Leistungsprofil im Bereich der finanzgerichtlichen Prozessführung gehören insbesondere:

  • -Beratung hinsichtlich der zu erwartenden Prozessrisiken eines finanzgerichtlichen Prozesses
  • -Vertretung im finanzgerichtlichen Prozess
  • -Gerichtlicher Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Steuerbescheide.

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Mitwirkung bei Betriebsprüfungen

Ihnen wurde eine Betriebsprüfung angekündigt? Unangenehm ist eine Betriebsprüfung immer – auch wenn Sie Ihre Steuern nach bestem Gewissen abgeführt haben. Denn sie findet meistens während der Geschäftszeit und in den Räumen des Steuerpflichtigen statt. Das Gesetz spricht hier von der sogenannten „Außenprüfung“, die grundsätzlich beim Steuerpflichtigen vor Ort stattfindet. Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie uns bei der Vorbereitung helfen.

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Wir begleiten Sie vor, während und zum Abschluss der Betriebsprüfung. Denn eine gute juristische Begleitung der Außenprüfung sorgt nicht nur für Beruhigung, sondern kann auch hohe Steuernachforderungen verhindern.

Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts für Steuerrecht sowie eines Steuerberaters aus Hamburg kann von vornherein verhindern, dass es zu einem zeit- und kostenintensiven Rechtsbehelfsverfahren vor dem Finanzamt oder dem Finanzgericht kommt. Auch bei „festgefahrenen“ Betriebsprüfungen sind unsere Anwälte für Steuerrecht in Hamburg Ihr Ansprechpartner, da sie gemeinsam mit Ihnen Streitigkeiten klären oder neue Strategien entwickeln, um einen gütlichen Ausgang herbeizuführen.

Nachzahlung von Steuern

Warum bei der Nachzahlung von Steuern einen Rechtsanwalt für Steuerrecht einschalten? Diese Frage stellen sich viele zuerst. Aber ganz schnell bewegt man sich an der Grenze zu einem Straftatbestand, wenn man zu wenig Steuern gezahlt hat oder eine umfassende Offenlegung von Einkünften versäumt wurde. Dann ist schnelles Handeln erforderlich!

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Unsere Rechtsanwälte für Steuerrecht und Steuerberater in Hamburg sind Spezialisten auf diesem Gebiet und beraten und betreuen Sie in allen Fragen rund um die Selbstanzeige, die Prüfung durch das Finanzamt und die Nachzahlung von Steuern. Wir verhandeln mit der zuständigen Finanzbehörde, um eine Reduzierung oder eine Verlängerung der Frist für die Zahlung von Steuern zu erwirken. Da wir Rechtsanwälte für Steuerrecht und Steuerberater sind, können wir Ihnen alle Fragen im Rahmen des geltenden Steuerrechts umfassend beantworten. Die Hinzuziehung eines externen Steuerberaters ist nicht nötig. Das führt für Sie zur Ersparnis von Kosten. Selbstverständlich arbeiten unsere Steueranwälte auf Wunsch auch mit Ihrem ständigen Steuerberater zusammen. Falls erforderlich, begleiten wir Sie bei einer Selbstanzeige, um einer Strafe zu entgehen. Nehmen Sie auch in schwierigen und auf den ersten Blick „aussichtslosen“ Fällen Kontakt mit unserer Kanzlei in Hamburg auf.

Schwarzgeld

Der Begriff Schwarzgeld bezeichnet im Allgemeinen Einnahmen, deren Steuerpflicht umgangen wird und die somit nicht dem Finanzamt gemeldet werden. Schwarzgeld stammt meistens aus unternehmerischer oder freiberuflicher Arbeit oder auch aus illegalen Tätigkeiten. Wegen der schwachen öffentlichen Haushalte rückt das Schwarzgeld immer stärker in den Fokus der Finanzbehörden und der Steuerfahndung. Sie haben dem Finanzamt folgendes verschwiegen:

  • Einkünfte aus Schwarzarbeit
  • Bestechungsgelder
  • Bareinnahmen z. B. Gastronomie
  • Einkünfte aus Kapital
  • Erbschaften, Schenkungen
  • Verkauf von Anlagevermögen an Privatpersonen ohne Rechnung
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Wird die Steuerhinterziehung durch Schwarzgeldeinnahmen entdeckt, ist es nachzuversteuern und Sie erhalten zusätzlich eine Geldstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe. Fragen Sie unseren Anwalt für Steuerrecht in Hamburg, welche Möglichkeiten es für Sie gibt, das Schwarzgeld im Nachhinein zu legalisieren. Zusätzlich stehen wir bei der Verteidigung mit einer großen Expertise und langjähriger Erfahrung an Ihrer Seite.

Selbstanzeige

Ähnlich wie die Kronzeugenregelung in der Strafjustiz hat die Selbstanzeige zum Ziel, eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden. Die strafbefreiende Wirkung erfordert jedoch rechtzeitiges und schnelles Handeln Ihres Anwaltes und inhaltlich korrekte und vollständige Angaben von Ihrer Seite.

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Anstoß für eine Selbstanzeige ist oft die Gefahr der Entdeckung, beispielsweise wegen einer angekündigten Betriebsprüfung im eigenen Betrieb oder bei einem Geschäftspartner. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zur straf- und bußgeldbefreienden Selbstanzeige, die Abwägung von Chancen und Risiken, die Prüfung der Verfolgbarkeit/Rechtzeitigkeit, die Formulierung der Anzeige und die sonstigen Maßnahmen zur Strafprophylaxe. Melden Sie sich umgehend bei unserer Kanzlei für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Hamburg.

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Steuerbetrug

Wenn Sie wegen Steuerbetrugs angeklagt werden, dann haben Sie einen vorsätzlichen Verstoß gegen die Steuergesetze begangen. Kontaktieren Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt für Steuerrecht in Hamburg und machen Sie keinerlei Angaben ohne anwaltlichen Beistand.

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Zu Steuerbetrug gehören vorsätzliche Steuerhinterziehung, leichtfertige Steuerverkürzung, Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Schmuggel, Steuerhehlerei, Bannbruch, Steuerzeichenfälschung und Begünstigung einer Person, die eine dieser Taten begangen hat. Unsere Kanzlei für Steuerrecht in Hamburg erläutert Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Sollte es zu einem Strafverfahren kommen, vertreten wir Sie vor allen Gerichten und Instanzen.

Steuerfahndung

Es ist keine angenehme Situation, wenn im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens Beamte der Steuerfahndung ohne Ankündigung vor der Tür stehen und Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihre Büroräume durchsuchen. Seien Sie vorsichtig, denn Verhaltensfehler können schwerwiegende Folgen haben.

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Die Steuerfahndung (abgekürzt: Steufa) ist ein Teil der Landesfinanzbehörden. Ihre Aufgabe besteht darin, Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten aufzuspüren. Die Steuerfahndung ist nur für Ermittlungen zu von den Bundesländern verwalteten Steuern zuständig. Alle anderen Ermittlungen zu Steuern, Zöllen und Abgaben, die vom Bund ausgehen, nimmt die Zollfahndung vor.

Im Fall einer Durchsuchung gilt immer: Ruhe bewahren. Die Beamten müssen Ihnen Zeit zum Überlegen und zur Rücksprache mit einem Rechtsanwalt für Steuerrecht gewähren.

Steuerstrafverfahren werden nie während der ersten Minuten gewonnen, aber häufig während der ersten Minuten verloren! Schalten Sie sofort einen Rechtsanwalt für Steuerrecht aus Hamburg ein, der Ihnen genau erklärt, wie Sie sich in dieser Situation richtig verhalten!

Steuerhinterziehung

Als Kanzlei für Steuerrecht in Hamburg sind wir auf das Steuerstrafrecht und damit im Besonderen auf die Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung (AO) spezialisiert. Danach heißt es: Strafbar macht sich, wer den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (Abs. 1 Nr. 1), wer die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt (Abs. 1 Nr. 2) oder wer pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempeln unterlässt (Abs. 1 Nr. 3) und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

Ihnen wird eine solche Tat vorgeworfen?

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Wichtig ist nun, ob es sich um einen vorsätzlichen Steuerverstoß handelt, welcher mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird, oder ob ein fahrlässiger Verstoß vorliegt, der mit einer Geldbuße versehen wird. Egal, ob es sich um eine Steuerhinterziehung durch eine Handlung („falsche Angaben machen“) oder eine Unterlassung („pflichtwidrig in Unkenntnis lassen“) handelt – kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt für Steuerrecht.

Steuerliche Gestaltungsberatung

Der Bundesfinanzhof in der Entscheidung vom 20.05.1997: „Kein Steuerpflichtiger ist verpflichtet, den Sachverhalt so zu gestalten, dass ein Steueranspruch entsteht. Vielmehr steht es ihm frei, die Steuer zu vermeiden und eine Gestaltung zu wählen, die eine geringere Steuerbelastung nach sich zieht.“

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Unsere Leistungen:

  • Prüfung von Verträgen nach steuerlichen und rechtlichen Gesichtspunkten
  • Rechtsformwahl: Steuerliche und rechtliche Beratung bei der Wahl der Rechtsform von Unternehmen
  • Beratung zur Vermögensnachfolge

Experten für Vermögensnachfolge, Testamentsgestaltung, Erbschaft- und Schenkungsteuer

Ihre Problemstellung

Sie denken über den Übergang von Vermögenswerten auf die nächste Generation nach. Führt die sich daraus ergebene Steuerbelastung möglicherweise zur Veräußerung der übertragenen Vermögenswerte, z. B. der Immobilien? Kann der Betriebsnachfolger das Unternehmen fortführen?

Sie sind Begünstigter eines Erbfalls. Welche Verpflichtungen gegenüber der Finanzverwaltung resultieren hieraus? Welche finanziellen Folgen ergeben sich?

Unsere Problemlösung

Gern beraten wir Sie bei der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung Ihrer Nachfolge.

Zwar ist durch eine Reform der Erbschaftsteuer das Schenken und Vererben wesentlich teurer geworden. Die Steuer beansprucht einen größeren Teil des übertragenen Vermögens. Es bieten sich jedoch immer noch vielfältige Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten. So kommt zum Beispiel der Bewertung der übertragenen Immobilie eine erhebliche Bedeutung zu. Eine selbstbewohnte Immobilie kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei übertragen werden. Bei Betriebsvermögen gilt es, die gesetzlichen Verschonungsregeln optimal auszunutzen. Im Fall von Auslandsvermögen ist sicherzustellen, dass dieses keiner doppelten Besteuerung unterliegt. Bei einem Erbfall beraten wir Sie und vertreten Sie gegenüber den Finanzbehörden.

In folgenden Bereichen werden wir für Sie tätig:

  • Gestaltungsberatung zur Verminderung der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Errichtung eines Testamentes, Erbvertrages
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen

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Steuerprüfung

Nach § 194 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) dient eine Außenprüfung (die sogenannte: Betriebsprüfung oder Steuerprüfung) der Ermittlungen der steuerlichen Verhältnisse eines Steuerpflichtigen. Sie ist zulässig bei Personen, die einer gewerblichen, landwirtschaftlichen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen. Damit ist klar, dass die Finanzverwaltung nahezu jeden „steuerlich prüfen“ kann, der nicht ausschließlich als Angestellter tätig ist.

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Jede Betriebsprüfung orientiert sich nach einem einheitlichen Muster: Anmeldung der Betriebsprüfung, die Betriebsprüfung vor Ort und die Schlussbesprechung nach der vollzogenen Betriebsprüfung. Lassen Sie sich schon im Vorfeld beraten, denn eine gute Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Prüfung kann zu hohe Steuernachforderungen verhindern.

Steuerreduzierungen

Steuerreduzierung bedeutet, alle legalen Möglichkeiten der Steuergesetzgebung zu nutzen, um eine optimale Reduktion der steuerlichen Abgaben zu erwirken. Patentrezepte gibt es dabei nicht!

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Unsere Kanzlei für Steuerrecht hilft Ihnen ganz individuell. Wir verhandeln nicht nur mit der zuständigen Finanzbehörde, um eine Reduzierung von Steuern zu erwirken. Aufgrund unserer besonderen Kenntnisse als Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater sind wir in der Lage, die geltende Rechtslage optimal zu Ihren Gunsten anzuwenden und durchzusetzen. Auch neue Strategien entwickeln wir gern für Sie. Nehmen Sie auch in schwierigen Fällen Kontakt mit unserem Anwalt für Steuerrecht in Hamburg auf, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.

Steuerstrafrecht

Mit dem Steuerstrafrecht kommen nicht nur Prominente in Berührung, sondern auch normale Steuerpflichtige können in den Fokus von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft geraten. Und das meist völlig unerwartet. Ein Steuerstrafverfahren kann schwerwiegende Folgen für die Existenz und die Zukunft des Betroffenen haben. Deshalb ist es wichtig, sofort die Hilfe eines kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalts für Steuerstrafrecht in Anspruch zu nehmen, der Ihnen engagiert zur Seite steht.

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Das Steuerstrafrecht umfasst alle Gesetze, die Verstöße gegen Steuergesetze sanktionieren. Abhängig von Art und Umfang des Verstoßes kann zwischen ("leichteren") Steuerordnungswidrigkeiten und ("schwereren") Steuerstraftaten unterschieden werden. Erstere werden mit einer Geldbuße, Letztere mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Das Steuerstrafrecht verknüpft dabei Regelungen des Strafrechts und des Steuerrechts.

Unsere Rechtsanwälte für Steuerrecht in Hamburg sind ausnahmslos Berufsgeheimnisträger, die nicht nur zur Geheimhaltung berechtigt, sondern auch verpflichtet sind.

Steuerstrafverteidigung

Aufgrund der Komplexität des Steuerrechts können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen schnell in steuerstrafrechtliche Ermittlungen nach §§ 370 ff. Abgabenordnung verwickelt werden. Sofern gegen Sie oder Ihr Unternehmen solche Ermittlungen geführt werden, ist die Hinzuziehung eines erfahrenen Steueranwalts unumgänglich.

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Die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerhinterziehung setzt fundierte Kenntnisse des steuerlichen Verfahrensrechtes, des materiellen Steuerrechts und des Strafrechts voraus.

Die im Rahmen einer Betriebs- oder Steuerfahndungsprüfung festgesetzten Steuern sind in den meisten Fällen höchst umstritten. Diese strittigen Steuern wirken sich jedoch in zweifacher Hinsicht aus: erstens sind sie zu bezahlen und zweitens bilden sie die Grundlage für die steuerstrafrechtliche Sanktion. Erfolgreiche Steuerstrafverteidigung hat daher stets bei dem materiellen Steuerrecht zu beginnen. Ziel muss sein, die festgesetzten strittigen Steuern aufzuheben bzw. deutlich zu mindern. Nur hierdurch kann das eigentliche Ziel einer erfolgreichen Steuerstrafverteidigung – keine oder eine geringe Strafe – erreicht werden.

Sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der gerichtlichen Hauptverhandlung ergeben sich weitgehende Verständigungsmöglichkeiten. Diese können sowohl auf steuerrechtlichen als auch auf verfahrensrechtlichen Erwägungen beruhen.

Effektive Steuerstrafverteidigung erfordert daher sowohl einen Spezialisten im Strafrecht als auch im Steuerrecht. Unsere Kanzlei verfügt sowohl über die notwendigen Kenntnisse des Steuerrechts als auch des Strafrechts.

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Steuerverkürzung

Die leichtfertige Steuerverkürzung gem. § 378 AO ist eine „schwächere“ Form der Steuerhinterziehung, die weniger hart sanktioniert wird – nämlich als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld. Der Unterschied zur Steuerhinterziehung besteht darin, dass der Steuerpflichtige bei der Steuerverkürzung leichtfertig gehandelt hat. Was das für Sie bedeutet? Die Rechtsprechung versteht darunter, dass derjenige leichtfertig handelt, „der die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Falls und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist, obwohl sich ihm hätte aufdrängen müssen, dass dadurch eine Rechtsverletzung eintreten wird.“

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Die leichtfertige Steuerverkürzung ist für den Betroffenen durchaus vorteilhaft, da er nicht wegen einer Steuerhinterziehung bestraft wird. Denn ist lediglich die leichtfertige Steuerhinterziehung Gegenstand der Sanktion, erfolgt kein Eintrag in das Bundeszentralregister und Sie sind nicht vorbestraft.

Für eine unverbindliche Anfrage für Ihr Steuerproblem kontaktieren Sie unsere Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg am besten direkt telefonisch.

Hans-Heinrich Miesner, Rechtsanwalt in Hamburg
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